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   VGH Baden-Württemberg, 01.08.1980 - GrS 1/80   

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VGH Baden-Württemberg, 01.08.1980 - GrS 1/80 (https://dejure.org/1980,4262)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.08.1980 - GrS 1/80 (https://dejure.org/1980,4262)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. August 1980 - GrS 1/80 (https://dejure.org/1980,4262)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 30, 204
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2003 - 11 S 1188/02

    Abschiebungsandrohung - selbständiger VA - Ausreisepflicht - Ausreisefrist

    Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 2 AuslG soll die Abschiebungsandrohung grundsätzlich schon mit dem aufenthaltsbeendenden Verwaltungsakt verbunden werden, ohne dass der Wortlaut dieser Vorschrift verlangt, dass dieser Verwaltungsakt bereits (gemäß § 80 Abs. 2 VwGO) sofort vollziehbar ist (vgl. auch zu der - allerdings nur bedingt vergleichbaren - Rechtslage bei der Androhung der Vollstreckung eines - noch -nicht vollstreckbaren Verwaltungsakts nach § 20 Abs. 2 LVwVG den Beschluss des Großen Senats des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1.8.1980 - GrS 1/80 -, ESVGH 30, 204 = VBlBW 1981, 14).

    Es ist rechtlich unbedenklich, dass die äußere Wirksamkeit der Verfügung vom 17.4.2000 bereits durch ihre Bekanntgabe an den Kläger am 25.4.2000 - und damit zu einem Zeitpunkt, als der Kläger noch nicht ausreisepflichtig war - eintrat, da nach dem eindeutigen Hinweis im Tenor dieser Verfügung ihre innere Wirksamkeit (zum Begriff der äußeren und inneren Wirksamkeit eines Verwaltungsakts s. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 1.8.1980 - GrS 1/80 -, ESVGH 30, 204 = VBlBW 1981, 14, m.w.N.) in Bezug auf die Beendigung des Aufenthalts erst ab dem Zeitpunkt der nachträglichen Befristung der Aufenthaltserlaubnis - 25.5.2000 - eintreten sollte und eingetreten ist.

  • VG Sigmaringen, 08.05.2018 - 4 K 2626/16

    Einhaltung von Ruhepausen in einer "Einmannfiliale"

    Bereits in seinem Beschluss vom 1.8.1980 - GrS 1/80 - hatte der Große Senat des VGH Mannheim im Leitsatz 1 formuliert, dass eine Zwangsgeldandrohung mit einem (noch) nicht vollstreckbaren Verwaltungsakt dann verbunden werden darf, wenn das Zwangsgeld für den Fall angedroht ist, dass der Betroffene seiner durch den Verwaltungsakt begründeten Pflicht nicht innerhalb angemessener Zeit nach dessen Unanfechtbarkeit nachkommt.
  • VG Freiburg, 11.02.2016 - 6 K 2574/14

    Ausnahmegenehmigung für eine bereits durchgeführte Umwandlung von Grünland in

    Was die Zwangsgeldandrohung angeht, ist dem Kontext des Bescheids und dem Verhalten des Beklagten zu entnehmen, dass diese Androhung konkludent nur für den Fall des Eintritts der Bestandskraft dieses Bescheids, also seiner Vollziehbarkeit, gelten soll (vgl. VGH Bad.-Württ., B. v. 1.8.1980 - GrS 1/80 - juris [LS] = ESVGH 30, 204 [LS und Gründe]), weshalb die Behörde bisher auch kein Zwangsgeld festgesetzt hat, obwohl der Kläger bis zur gesetzten Frist (31.10.2013) - und auch bislang - die angeordnete Rückumwandlung nicht vorgenommen hat.
  • VG Freiburg, 12.06.2006 - 1 K 150/04

    Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen

    Auch wenn der Grundverwaltungsakt (Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen) weder bestandskräftig noch sofort vollziehbar war, durfte er unter der Bedingung seiner Unanfechtbarkeit mit der Zwangsgeldandrohung versehen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Großer Senat, Beschl. vom 1.8.1980 - GrS 1/80 - VBlBW 1981, 14).
  • VG Freiburg, 01.06.2007 - 1 K 1972/06

    Einstufung eines Hundes als gefährlich nach einem Angriff auf Kinder.

    Zwar ist das Zwangsgeld nicht für den Fall angedroht worden, dass der Kläger seine durch Verwaltungsakt begründeten Pflichten nicht innerhalb angemessener Zeit nach Unanfechtbarkeit nachkommt (für diesen Fall vgl. VGH Bad.-Württ. [Großer Senat], Beschl. v. 1.8.1980 - GrS 1/80 - VBlBW 1981, 14).
  • VG Freiburg, 21.11.2019 - 6 K 7070/17

    Vollstreckungsvoraussetzungen; Präzisierung eines Klagebegehrens; Voraussetzungen

    Sinn und Zweck des § 2 LVwVG, den Pflichtigen davor zu schützen, dass vor Vollstreckbarkeit des Grundverwaltungsakts vollendete Tatsachen geschaffen werden (vgl. für die mit einer Beseitigungsanordnung verbundene Zwangsgeldandrohung: VGH Bad.-Württ., [Großer Senat], Beschl. v. 01.08.1980 - GrS 1/80 -, VBlBW 1981, 14 [16]) stellen nach Auffassung der Kammer auch die sogenannte unselbstständige Zwangsmittelandrohung im Sinne von § 20 Abs. 2 LVwVG nicht von dieser allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzung frei (so offensichtlich auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 10.07.2006 - 9 S 519/06 -, Rn. 15, juris; Beschl. v. 21.02.1996 - 9 S 91/94 -, Rn. 5, juris; andere Auffassung: VG Stuttgart, Urt. v. 12.07.2007 - 1 K 1731/05 -, Rn. 47, juris; VG Freiburg, Urt. v. 01.06.2007 - 1 K 1972/06 -, Rn. 26, juris; Fliegauf/Maurer Vollstreckungsrecht für Baden-Württemberg, 2. Aufl., § 20 Anm. 8).
  • VGH Hessen, 20.03.1986 - 7 TH 455/86

    Gewässeraufsicht: Einschreiten bei Grundwassergefährdung; Inanspruchnahme des

    Zum einen setzt § 69 Abs. 3 Hess.VwVG voraus, daß eine Verbindung von Grundverfügung und Zwangsmittelandrohung überhaupt zulässig ist, und zum anderen bestehen gegen eine solche Verfahrensweise vor Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit jedenfalls dann keine Bedenken, wenn, - wie hier - das Zwangsmittel nur für den Fall angedroht ist, daß der Pflichtige nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Eintritt der Vollstreckbarkeit der Grundverfügung tätig wird (VGH Baden-Württemberg; B. v. 1.8.1980, ESVGH 30, 204 ff.).
  • VG Freiburg, 31.01.2017 - 5 K 1615/15

    Verbundverbot bei Spielhallenerlaubnis - zur Betriebseinstellung bei Verstoß

    Denn nach § 20 Abs. 2 LVwVG kann die Androhung eines Zwangsmittels auch mit dem (noch nicht vollziehbaren) (Grund-)Verwaltungsakt verbunden werden, wenn die Frist zur Erfüllung des Verwaltungsakts erst angemessene Zeit nach Bestandskraft des Verwaltungsakts endet, wie das hier durch den Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Freiburg vom 15.06.2015 verfügt worden ist ( vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 08.07.1982 - 3 S 1142/82 -, VBlBW 1983, 21, und vom 01.08.1980 - GrS 1/80 -, ESVGH 30, 204 ).
  • VG Freiburg, 19.02.2003 - 1 K 2283/01

    Friedhof; Gestaltungsvorschrift; Gewährung von Auswahlmöglichkeiten

    Von der zulässigen Möglichkeit, die Zwangsgeldandrohung mit dem noch nicht vollstreckbaren Verwaltungsakt für den Fall zu verbinden, dass die Klägerin der Beseitigungspflicht nicht innerhalb angemessener Frist nach dessen Unanfechtbarkeit nachkommt (vgl. dazu VGH Bad.-Württ. (Großer Senat), Beschl. v. 01.08.1980 - GrS 1/80 - VBlBW 1981, 14), hatte die Beklagte keinen Gebrauch gemacht.
  • VG Stuttgart, 20.05.2020 - 4 K 7654/19
    Ist der zu vollstreckende Verwaltungsakt jedoch - wie vorliegend - nicht sofort vollziehbar, so kann die Androhung eines Zwangsmittels mit dem noch nicht vollstreckbaren Verwaltungsakt nur insoweit verbunden werden, als das Zwangsmittel für den Fall angedroht ist, dass der Betroffene seiner durch den Verwaltungsakt begründeten Pflicht nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nach dessen Unanfechtbarkeit nachkommt (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 01.08.1980 - GrS 1/80 - VBlBW 1981, 14).
  • VG Freiburg, 22.11.2004 - 1 K 1454/02

    Abgaswegeüberprüfung bei Gasheizung mit Brennwerttechnik

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.1995 - 1 S 45/95

    2.20 aufschiebende Wirkung; 3.8 Verwaltungsvollstreckung

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